|
Norwegen
ist eines der wenigen europäischen Länder ohne Tollwutvorkommen.
Damit dies auch so bleibt, werden zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen
getroffen, und besondere Regeln gelten bei der Einfuhr aus
Ländern wo Tollwut vorkommt.
Ab 3.
Juli 2004 werden Norwegen und die EWG ein gemeinsames Regelwerk
bei der Einfuhr von Hunden und Katzen haben (2003/998/EWG).
Wenn Sie
ein Haustier, also Hund oder Katze, mit in den Urlaub nehmen
möchten, muss folgende
Dokumentation bei der Einfuhr beim Zoll vorgelegt werden:
-
Ausweis - blauer EWG-pass für Hund/Katze, ausgestellt von
einem Bemächtigten Tierarzt.
-
Identifikation - Transponder (Chipkarte) oder lesbare
Tätowierung.
-
Tollwutimpfung - Beachten Sie bitte, dass die Impfung gültig
ist! Das heisst, dass das Tier im Einklang mit den Empfhelungen des
Herstellungslabors, gegebenfalls eine gültige
Auffrischungsimpfung, mit einem inaktivierten Impfstoff mit
einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen
Antigeneinheit (WHO-Norm), geimpft worden ist.
-
Eine
Blutprobe - zur Feststellung der Tollwutantikörpertieter des
Tieres vorgenommen zwischen 120 und 365 Tage nach der
letzten Tollwutimpfung.
-
Bandwurmbehandlung - mit Praziquantel innerhalb der letzten
10 Tage vor der Einfuhr. Innerhalb der ersten 7 Tage nach
der Einfuhr muss diese Behandlung wiederholt, und im Pass
vom Tierarzt eingetragen werden.
Bei der
Grenze müssen die Dokumente beim Zoll vorgelegt werden.
Eine
Behandlung gegen Ecinococcose sowohl vor, wie als nach, der
Einfuhr ist auch erforderlich. Ausserdem empfehlen wir, dass
Hunde gegen Staupe und Leptospirose geimpft worden sind und,
dass Hunde, Katzen und Frettchen vor der Einreise gegen
Ektoparasitten behandelt worden sind.
Ein Hund
muß bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate, eine Katze muß
mindestens 12 Monate alt sein.
Bitte
stellen Sie eine Eigenerklärung aus, daß das Tier sich für die
Dauer der letzten 6 Monate in EU - bzw. EFTA - Ländern
aufgehalten hat.
Falls
das Tier einen Mikrochip hat, ist es wichtig, vor der Reise
festzustellen, ob an der Einfuhrgrenze ein Ableser vorhanden
ist. Die meisten norwegischen Zollstationen haben
Mikrochipableser für FECAVA - oder ISO - Standard. Hat das Tier
einen anderen Mikrochip-Typ, muß der Tierbesitzer selbst ein
Ablesegerät mitbringen.
Falls
Sie über den Wasserweg nach Norwegen reisen, bestimmen die
Fährgesellschaften selbst, welche Auflagen für Tiere gelten;
darauf hat die Botschaft keine Einfluß. Sie müssen deshalb damit
rechnen, daß Ihr Tier nicht an Deck darf, sondern sich im Auto
oder an besonders vorgesehen Plätzen aufhalten muß. Auskunft
darüber gibt Ihre Färggesellschaft.
Bitte
beachten Sie, daß in Norwegen Anleinpflicht herrscht und daß Sie
für die Entfernung der Ausscheidungen Ihres Tieres
verantwortlich sind.
Nicht
erlaubte Hunderassen:
Pit Bull
Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder
Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt
werden. Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden
können(z.B. American Steffordshire Terrier), müssen mit
Stammtafel nachweisen können, daß das Tier nicht von einer
dieser Rassen stammt.
Die
Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.
Kaninchen darf man nicht nach Norwegen einführen. Kaninchen
können mehr ansteckende Krankheiten als andere Kleinnager
übertragen, wie Symatose und RVHD (Rabit viral hemoragic
decease). Diese Krankheiten gibt es in Norwegen nicht und man
fürchtet die Ansteckungsgefahr bei der Einfuhr.
Andere
Kleinnager, z.B. Ratte, Maus, Chinchilla, Hamster und
Meerschweinchen sowie Vögel, die in Käfigen leben, darf man beim
Umzug mitbringen.
Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
|