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Auf
einem Campingplatz wohnen viele Menchen auf einem begrenzten
Areal. Sie haben verschiedene Gewohnheiten, und gerade das macht
einen Teil des Reizvollen beim Camping aus.
Aber das bedeutet auch, daß jeder
notwendigerweise einige wenige, einfache Regeln einhalten muß,
um zu vermeiden, daß einige Camper zur Belastung für andere
werden.
Beachten Sie bitte diese Vorschriften, und Sie,
und die anderen Gäste, werden einen angenehmen Aufenthalt
erleben.
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Bei der Ankunft bitte an den Besitzer oder Verwalter des
Campingplatzes Ihre Heimatadresse geben und Ihren
Personalausweis vorzeigen.
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Der Platzwart und dessen Assistent(en) sind
für Ruhe und Ordnung verantwortlich und stehen Ihnen bei
evtl. enstandenen Problemen zur Verfügung. Die
Anweisungen des Platzwarts müssen stets befolgt werden. Der
Besucher muss sich mit
Vorschriften betreffend Feuerwehr, gas und anderen
Sonderbestimmungen bekannt machen.
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Alle Besucher des Campingplatzes werden gebeten, auf die
anderen Besucher und auf die Nachbarn des Platze Rücksicht
zu nehmen.
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Es darf nur gewöhnliche Zeltausstattung zweckdienlicher Form
und Qualität benutzt werden. Eigene Installierungen
ausserhalb des Zeltes oder Wohnwagens, z.B. Zaun, Plattform
u.ä. sind ohne die Erlaubnis des Besitzers nicht gestattet.
Das Graben in der Erde ist nicht gestattet.
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Auf dem angewiesenen Gebiet muss jeder für Ordnung und
Sauberkeit sorgen.
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Das Autowaschen, persönliche Toilette, Wäsche, Aufwaschen
und Spülen dürfen nur an den angewiesenen Stellen
stattfinden und nie bei den Trinkwasserquellen.
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Die gemeinsamen Anlagen, d.h. Toiletten, Waschräume, Küche
u.dgl., bitten wir Sie so zu hinterlassen, wie Sie sie
vorfinden möchten - d.h. sauber und aufgeräumt.
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Das Autofahren ist nur zwischen dem eigenen Zeltplatz und
der Einfahrt erlaubt, und soll möglichts beschränkt werden.
Wenn notwendig darf es nur im Schrittempo stattfinden.
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Abfall ist ausschliesslich in die Abfalleimer zu werfen.
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Rundfunkgeräte, Fernseher und
Musikinstrumente sind rücksichtsvoll zu benutzen. Das
bedeutet gerige Lautstärke am Tag und absolutte Stille
zwischen 23.00 und 07.00 Uhr.
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Wo Hunde Zugang haben, sollen sie an einer kurzen Leine
geführt werden. Sie dürfen nicht unnötig stören, und das
Ausführen soll außerhalb des Platzes oder am
gekennzeichneten Ort stattfinden. Bringen Sie immer eine
Plastiktüte mit zum Aufsammeln.
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Ballspiel bei den Zelten ist verboten. Fussballspielen u.ä.
sind nur am angewiesene Ballplatz erlaubt.
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Alle Arten von Spielen, die eine Gefahr mit sich führen
können, sind verboten.
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Der
Besitzer und das Personal des Campingplatzes haben keine
Verantwortung für das Eigentum der Besucher. Schaden, die
auf dem Platz verübt worden sind, müssen von demjenigen
bezahlt werden, der an dem Schaden Schuld trägt.
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Verkauf ist auf den Platz nur mit schriftlicher Erlaubnis
des Besitzers gestattet.
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Gäste die betrunken sind, unziemlich auftreten oder Rohe und
Ordning stören, sollen vom Platz verwiesen werden, wenn
nötig, mit Hilfe der Polizei. Das Gleiche gilt für Gäste,
die ausserhalb der festen Abtritte und Pissoir ihre Notdurft
verrichen oder auf andere Weise die hygenischen Verhältnisse
des Platzes gefährden.
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Die
Anwendung jeder Art von Waffen und Feuerwerk ist auf dem
Platz verboten.
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Zwischen 23.00 und 07.00 Uhr soll Ruhe herrschen.
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Bei
der Abreise verlässt man das benutzte Gebiet im sauberen und
ordentlichen Zustand. Mit Rücksicht auf neueingetroffene
Gäste, und wenn nicht anders mit dem Platzwart verabredet,
soll Ihr Standplatz oder Ihre Hütte bis 12 Uhr geräumt.
Ihren Abreisezeitpunkt teilen Sie dem Platzwart zo
frühzeitig wie möglich mit, da Sie in der
Hauptsaison mit Wartezeiten rechnen müssen.
Für Campinggäste, die mit dem Platz einen Vertrag über die Miete
eines Saisonplatzes geschlossen haben, gelten erweiterte
Vorschriften. Die Vorschriften sind in der Regel in den
Mietvertrag für den Saisonplatz eingearbeitet.
Die meisten Campingplätze sind mitten in der
Natur gelegen, und wir bitten Sie, Natur und Umwelt zu
berücksichtigen und zu schützen - beide sind von Ihrer
Behutsamkeit abhängig.
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