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Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6000 dürfen Sie folgende Waren zollfrei mitführen:

                           

  • Alkoholhaltige Getränke:

    • 1 Liter Getränke mit über 22 und bis zu 60 Volumenprozent Alkohol und 1 Liter Getränke mit mehr als 2,5 und bis zu 22 Volumenprozent Alkohol,
      oder
      2 Liter Getränke mit über 2,5 und bis zu 22 Volumenprozent Alkohol.

    • 2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol oder andere Getränke mit über 2,5 und bis zu 4,75 Volumenprozent Alkohol.

  • Tabakwaren:

    • 200 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier.

  • Fleisch, Fleischprodukte und Käse:

    • Insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Nahrungsmittel außer Hunde- und Katzennahrung.

  • Devisen:

    • Bei der Einreise dürfen Sie norwegische und ausländische Banknoten und Münzen im Gesamtwert von NOK 25.000 mitführen. Falls Sie einen höheren Betrag bei sich führen, so ist dies auf einem bei der Zollbehörde erhältlichen Formular aufzuführen.
      Für Reiseschecks gelten keine Begrenzungen.

  • Sie können aus Ländern des EWR in Ihrem Gepäck oder zum eigenen Verbrauch Fleisch/Fleischwaren, Milch/Milchprodukte, Eier und andere tierische Lebensmittel einführen. Inwiefern die Einfuhr solcher waren aus Ländern außerhalb des EWR zulässig ist, muss in jedem Einzelfall vorab erfragt werden.

  • Die Einfuhr alkoholischer Getränke und Tabakwaren ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Das Mindestalter für die Einfuhr alkoholischer Getränke mit über 22 Volumenprozent beträgt 20 Jahre.

  • Kinder unter 12 Jahren dürfen außer Erfrischungsgetränken, Kakaoprodukten und Süßigkeiten keine Lebensmittel zollfrei mitführen.

                       

Falls die von Ihnen bei der Einreise nach Norwegen mitgeführten Waren oder Devisen die zulässige Grenze übersteigen, so sind Sie verpflichtet, dies der Zollbehörde unaufgefordert zu melden. Falsche Angaben gegenüber der Zollbehörde sind strafbar.

                               

Treibstoff

PKW und Motorrad: Benzintankmenge, max 200 Liter (davon 10 Liter im Reservekanister). Busse für mehr als neun Personen, Benzintankmenge, max. 600 Liter.

       

Landwirtschaftlichen Produkten

Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten unterliegt besonderen Importbeschränkungen, u.a. um die Verbreitung von Pflanzen- und Haustierkrankheiten zu verhindern. Nähere Informationen sind auf Anfrage bei der Norwegisches Amt für Tierhygiene oder der Norwegischen Landwirtschaftaufsicht erhältlich.

                   

Folgende Früchte, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile dürfen zum privaten Gebrauch ohne Hygieneattest der jeweiligen Behörde für Pflanzenhzgiene im Herkunftsland eingeführt werden:

  • bis zu 25 St. Schnittblumen.

  • bis zu 10 kg Früchte, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln.

  • bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen.

  • bis zu 5 St. Topfpflanzen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern.

  • bis zu 50 Tüten Samen.

   

Waren, deren Einfuhr ohne Sondergenehmigung verboten ist:

  • Drogen, Medikamente und Gifte (geringere Mengen Medikamente für den persönlichen Gebrauch sind gestattet).

  • Alkohol über 60 Volumenprozent.

  • Waffen und Munition.

  • Feuerwerkskörper.

  • Kartoffeln.

  • Säugetiere, Vögel und exotische Tiere.

  • Pflanzen/Pflanzenteile zum Anbau.

                                       

Medikamente dürfen nur für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, und ein Brief des Arztes sollte die Notwendigkeit bestätigen.

               

Bei der Ausreise aus Norwegen

  • Bei der Ausreise dürfen Sie norwegische und ausländische Banknoten und Münzen im Gesamtwert von bis zu NOK 25.000 mit sich führen. Falls Sie einen höheren Betrag mitführen, so ist dies auf einem auf Anfrage bei der Zollverwaltung erhältlichen Formular aufzuführen. Das Formular ist der Zollverwaltung bei Ausreise zu übergeben. Für Reiseschecks gelten keine Begrenzungen.

  • Die Ausfuhr bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie aus diesen hergestellter Produkte aus Norwegen ist gesetzwidrig. Beispiele bedrohter Tier- und Pflanzenarten, die in Norwegen unter diese Bestimmungen fallen, sind Wolf, Blaufuchs, Vielfraß sowie einige Raubvögel. Die Ausfuhr von Eiern bedrohter Vogelarten ist ebenfalls verboten.

  • Antiquitäten und antike Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen nicht ohne Sondergenehmigung außer Landes verbracht werden. Nähere Auskünfte erteilt das Ministerium für Umwelt und Naturschutz.

  

              

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

                                       

Die Zollbehörde (Toll- og avgiftsdirektoratet)

Schweigaards gate 15

Postboks 8122 Dep.

N-0032 Oslo

Norway

Tel.: +47 22 86 03 00

Internett: www.toll.no

E-mail: tad@toll.no

                             

                          

Nützliche links:

                 

Visitnorway.com

www.norwegen.no

Toll- og Avgiftsdirektoratet

       

          

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