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Zollbestimmungen |
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Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6000 dürfen Sie folgende Waren
zollfrei mitführen:
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Alkoholhaltige Getränke:
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1
Liter Getränke mit über 22 und bis zu 60 Volumenprozent
Alkohol und 1 Liter Getränke mit mehr als 2,5 und bis zu 22
Volumenprozent Alkohol, oder 2 Liter Getränke mit
über 2,5 und bis zu 22 Volumenprozent Alkohol.
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2
Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenprozent Alkohol oder
andere Getränke mit über 2,5 und bis zu 4,75 Volumenprozent
Alkohol.
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Tabakwaren:
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Fleisch, Fleischprodukte und Käse:
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Devisen:
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Sie
können aus Ländern des EWR in Ihrem Gepäck oder zum eigenen
Verbrauch Fleisch/Fleischwaren, Milch/Milchprodukte, Eier
und andere tierische Lebensmittel einführen. Inwiefern die
Einfuhr solcher waren aus Ländern außerhalb des EWR zulässig
ist, muss in jedem Einzelfall vorab erfragt werden.
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Die
Einfuhr alkoholischer Getränke und Tabakwaren ist nur Personen
über 18 Jahren gestattet. Das Mindestalter für die Einfuhr
alkoholischer Getränke mit über 22 Volumenprozent beträgt 20
Jahre.
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Kinder unter 12 Jahren dürfen außer Erfrischungsgetränken,
Kakaoprodukten und Süßigkeiten keine Lebensmittel zollfrei
mitführen.
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Falls
die von Ihnen bei der Einreise nach Norwegen mitgeführten Waren
oder Devisen die zulässige Grenze übersteigen, so sind Sie
verpflichtet, dies der Zollbehörde unaufgefordert zu melden.
Falsche Angaben gegenüber der Zollbehörde sind strafbar.
Treibstoff
PKW und
Motorrad: Benzintankmenge, max 200 Liter (davon 10 Liter im
Reservekanister). Busse für mehr als neun Personen,
Benzintankmenge, max. 600 Liter.
Landwirtschaftlichen Produkten
Die
Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten unterliegt besonderen
Importbeschränkungen, u.a. um die Verbreitung von Pflanzen- und
Haustierkrankheiten zu verhindern. Nähere Informationen sind auf
Anfrage bei der
Norwegisches Amt für Tierhygiene oder
der
Norwegischen Landwirtschaftaufsicht erhältlich.
Folgende
Früchte, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile dürfen zum privaten
Gebrauch ohne Hygieneattest der jeweiligen Behörde für
Pflanzenhzgiene im Herkunftsland eingeführt werden: |
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bis
zu 25 St. Schnittblumen.
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bis
zu 10 kg Früchte, Beeren und Gemüse, jedoch keine
Kartoffeln.
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bis
zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen.
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bis
zu 5 St. Topfpflanzen (Zimmerpflanzen) aus europäischen
Ländern.
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bis
zu 50 Tüten Samen.
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Waren, deren Einfuhr ohne Sondergenehmigung verboten ist:
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Drogen, Medikamente und Gifte (geringere Mengen Medikamente
für den persönlichen Gebrauch sind gestattet).
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Alkohol über 60 Volumenprozent.
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Waffen und Munition.
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Feuerwerkskörper.
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Kartoffeln.
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Säugetiere, Vögel und exotische Tiere.
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Pflanzen/Pflanzenteile zum Anbau.
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Medikamente dürfen nur für den persönlichen Gebrauch mitgeführt
werden, und ein Brief des Arztes sollte die Notwendigkeit
bestätigen.
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Bei der Ausreise aus Norwegen |
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Bei der Ausreise dürfen Sie norwegische und
ausländische Banknoten und Münzen im Gesamtwert von bis zu
NOK 25.000 mit sich führen. Falls Sie einen höheren Betrag
mitführen, so ist dies auf einem auf Anfrage bei der
Zollverwaltung erhältlichen Formular aufzuführen. Das
Formular ist der Zollverwaltung bei Ausreise zu übergeben.
Für Reiseschecks gelten keine Begrenzungen.
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Die Ausfuhr bedrohter Tier- und
Pflanzenarten sowie aus diesen hergestellter Produkte aus
Norwegen ist gesetzwidrig. Beispiele bedrohter Tier- und
Pflanzenarten, die in Norwegen unter diese Bestimmungen
fallen, sind Wolf, Blaufuchs, Vielfraß sowie einige
Raubvögel. Die Ausfuhr von Eiern bedrohter Vogelarten ist
ebenfalls verboten.
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Antiquitäten und antike Gegenstände von
künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen
nicht ohne Sondergenehmigung außer Landes verbracht werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Ministerium für Umwelt und
Naturschutz.
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Für
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Die
Zollbehörde (Toll- og avgiftsdirektoratet)
Schweigaards gate 15
Postboks 8122 Dep.
N-0032 Oslo
Norway
Tel.:
+47 22 86 03 00
Internett:
www.toll.no
E-mail: tad@toll.no
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Nützliche links: |
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Visitnorway.com
www.norwegen.no
Toll- og Avgiftsdirektoratet
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